Sekretariat Kerzers

Ordentliche Kirchgemeindeversammlungen bernisch und freiburgisch Kerzers

Die nächste Kirchgemeindeversammlung findet am Dienstag, 11. November 2025 um 20 Uhr im Saal des Kirchgemeindehaus statt

Traktanden
1. Protokoll der KGV vom 13. Mai 2025
2. Bestätigungswahl Pfrn. Susanne Gloor
3. Wahlen Kirchgemeinderat Bernisch Kerzers
4. Wahlen Freiburgersynode
5. Wahlen Kirchgemeindepräsidium
6. Zielbeitrag Missions- und Entwicklungsarbeit 2026
7. Budget 2026
8. Informationen Sonnhaldenstrasse 26
9. Verschiedenes

2. Teil: Gemütliches Beisammensein
Kirche Kerzers (Foto: Sekretariat Kerzers)

 

Kirche 10 (Foto: Christoph Bühler)

 

Stimmrecht / Wahlrecht
Für freiburgisch Kerzers
Ein Mitglied ist stimmberechtigt, wenn es seit mindestens 30 Tagen seinen zivilrechtlichen Wohnsitz in einer Gemeinde der Evangelisch-reformierten Kirche des Kantons Freiburg hat. Es hat das Stimm- und das aktive Wahlrecht vom vollendeten 16. Altersjahr an, das passive Wahlrecht nach Erreichen der staatsbürgerlichen Volljährigkeit.

Für bernisch Kerzers
Antrags- und Stimmberechtigt sind alle seit drei Monaten in der Kirchgemeinde wohnhaften Personen die das 18. Altersjahr zurückgelegt haben und der Evangelisch-reformierten Landeskirche angehören.
Dokumente
Bereitgestellt: 04.11.2025    Besuche: 69 Monat