Sekretariat Kerzers

Ordentliche Kirchgemeindeversammlungen bernisch und freiburgisch Kerzers

Die nächste Kirchgemeindeversammlung findet am Donnerstag, 12. November 2026 um 20 Uhr im Saal des Kirchgemeindehaus statt

Traktanden

Werden 30 Tage vor der Versammlung publiziert.
Kirche Kerzers (Foto: Sekretariat Kerzers)

 

Kirche 10 (Foto: Christoph Bühler)

 

Stimmrecht / Wahlrecht
Für freiburgisch Kerzers
Ein Mitglied ist stimmberechtigt, wenn es seit mindestens 30 Tagen seinen zivilrechtlichen Wohnsitz in einer Gemeinde der Evangelisch-reformierten Kirche des Kantons Freiburg hat. Es hat das Stimm- und das aktive Wahlrecht vom vollendeten 16. Altersjahr an, das passive Wahlrecht nach Erreichen der staatsbürgerlichen Volljährigkeit.

Für bernisch Kerzers
Antrags- und Stimmberechtigt sind alle seit drei Monaten in der Kirchgemeinde wohnhaften Personen die das 18. Altersjahr zurückgelegt haben und der Evangelisch-reformierten Landeskirche angehören.
Dokumente
Bereitgestellt: 26.05.2026    Besuche: 116 Monat