Sekretariat Kerzers

Ordentliche Kirchgemeindeversammlungen bernisch und freiburgisch Kerzers

Es finden 2 Versammlungen statt pro Jahr, jeweils im Mai und November.

Die nächste Kirchgemeindeversammlung findet am Dienstag, 13. Mai 2025 um 20 Uhr in der Kirche Kerzers statt

Traktanden
Werden 30 Tage vor der Versammlung veröffentlicht.
Kirche Kerzers (Foto: Sekretariat Kerzers)

 

Kirche 10 (Foto: Christoph Bühler)

 

Stimmrecht / Wahlrecht
Für freiburgisch Kerzers
Ein Mitglied ist stimmberechtigt, wenn es seit mindestens 30 Tagen seinen zivilrechtlichen Wohnsitz in einer Gemeinde der Evangelisch-reformierten Kirche des Kantons Freiburg hat. Es hat das Stimm- und das aktive Wahlrecht vom vollendeten 16. Altersjahr an, das passive Wahlrecht nach Erreichen der staatsbürgerlichen Volljährigkeit.

Für bernisch Kerzers
Antrags- und Stimmberechtigt sind alle seit drei Monaten in der Kirchgemeinde wohnhaften Personen die das 18. Altersjahr zurückgelegt haben und der Evangelisch-reformierten Landeskirche angehören.
Dokumente
Bereitgestellt: 10.12.2024    Besuche: 95 Monat