Sekretariat Kerzers

Ordentliche Kirchgemeindeversammlungen bernisch und freiburgisch Kerzers

Dienstag, 16. Mai 2023, 20 Uhr, in der Kirche Kerzers

Traktanden
1. Protokoll der KGV vom 15. November 2022
2. Jahresbericht 2022
3. Rechnung 2022 und Bericht der Finanzkommission
4. Krediterhöhung für Schliesssystem Kirchgemeinde und Umgebung auf Total CHF 40'000.00
5. Verschiedenes

2. Teil - Bericht aus der Synode

3. Teil - Gemütliches Beisammensein

Die Rechnung 2022 wird an den 2 Sonntagen vor der Versammlung
in der Kirche und im Kirchgemeindehaus aufliegen und online aufgeschaltet.

Der Kirchgemeinderat

Es finden 2 Versammlungen statt pro Jahr, jeweils im Mai und November.

Nächste Versammlungen:
Kirche Kerzers (Foto: Sekretariat Kerzers)

 

Kirche 10 (Foto: Christoph Bühler)

 

Stimmrecht / Wahlrecht
Für freiburgisch Kerzers
Ein Mitglied ist stimmberechtigt, wenn es seit mindestens 30 Tagen seinen zivilrechtlichen Wohnsitz in einer Gemeinde der Evangelisch-reformierten Kirche des Kantons Freiburg hat. Es hat das Stimm- und das aktive Wahlrecht vom vollendeten 16. Altersjahr an, das passive Wahlrecht nach Erreichen der staatsbürgerlichen Volljährigkeit.

Für bernisch Kerzers
Antrags- und Stimmberechtigt sind alle seit drei Monaten in der Kirchgemeinde wohnhaften Personen die das 18. Altersjahr zurückgelegt haben und der Evangelisch-reformierten Landeskirche angehören.
Dokumente
Bereitgestellt: 28.03.2023    Besuche: 63 Monat