Veranstaltungen

Sekretariat Kerzers

Ordentliche Kirchgemeindeversammlungen bernisch und freiburgisch Kerzers

Die nächste Kirchgemeindeversammlung findet am Mittwoch, 13. Mai 2026 um 20 Uhr im Saal des Kirchgemeindehaus statt

Traktanden
1. Protokoll

Genehmigung Protokoll vom 11.11.2025
2. Jahresbericht 2025
Kenntnisnahme
3. Rechnung 2025
Bericht der Finanzkommission
Genehmigung der Laufenden Rechnung und Investitionsrechnung
Die Rechnung 2025 wird an den 2 Sonntagen vor der Versammlung
in der Kirche und im Kirchgemeindehaus aufliegen und online aufgeschaltet.
4. Kreditabrechnung
Projekt Fenster Kirchgemeindehaus
Projekt Schliesssystem
5. Wahlvorschlag Synode Bern
Bestätigung Vertretung in die Berner Synode
6. Verschiedenes

… anschliessend gemütliches Beisammensein
Kirche Kerzers (Foto: Sekretariat Kerzers)

 

Kirche 10 (Foto: Christoph Bühler)

 

Stimmrecht / Wahlrecht
Für freiburgisch Kerzers
Ein Mitglied ist stimmberechtigt, wenn es seit mindestens 30 Tagen seinen zivilrechtlichen Wohnsitz in einer Gemeinde der Evangelisch-reformierten Kirche des Kantons Freiburg hat. Es hat das Stimm- und das aktive Wahlrecht vom vollendeten 16. Altersjahr an, das passive Wahlrecht nach Erreichen der staatsbürgerlichen Volljährigkeit.

Für bernisch Kerzers
Antrags- und Stimmberechtigt sind alle seit drei Monaten in der Kirchgemeinde wohnhaften Personen die das 18. Altersjahr zurückgelegt haben und der Evangelisch-reformierten Landeskirche angehören.
Dokumente
Bereitgestellt: 02.04.2026    Besuche: 138 Monat