Sekretariat Kerzers

Ordentliche Kirchgemeindeversammlung bernisch und freiburgisch Kerzers

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Di. 13.05.2025, 20.00 bis 22.00 Uhr
in der Kirche, Kirchgässli 1, 3210 Kerzers
Stimmrecht / Wahlrecht
Für freiburgisch Kerzers

Ein Mitglied ist stimmberechtigt, wenn es seit mindestens 30 Tagen seinen zivilrechtlichen Wohnsitz in einer Gemeinde der Evangelisch-reformierten Kirche des Kantons Freiburg hat. Es hat das Stimm- und das aktive Wahlrecht vom vollendeten 16. Altersjahr an, das passive Wahlrecht nach Erreichen der staatsbürgerlichen Volljährigkeit.

Für bernisch Kerzers
Antrags- und Stimmberechtigt sind alle seit drei Monaten wohnhaften Personen die das
18. Altersjahr zurückgelegt haben und der Evangelisch-reformierten Landeskirche angehören.
Kontakt: Pierre-Alain Sydler (Präsident FR/BE 079 475 42 42)
Sabine Streit (Leitung Sekretariat; 031 755 55 50)
Besuche: 19 Monat